Farbenfrohe digitale Collage zum Thema Gründungszuschuss: Ein genehmigtes Antragsformular im Zentrum, umgeben von Euro-Münzen und einem kleinen Spross, der aus dem Dokument wächst – als Symbol für den geförderten Start in die Selbstständigkeit.

Gründungszuschuss beantragen: Was du wissen musst

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gründungszuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung der Arbeitsagentur für den Start in die Selbstständigkeit
  • Phase 1: 6 Monate dein ALG I + 300 € monatlich für Sozialversicherung
  • Phase 2 (optional): weitere 9 Monate à 300 €
  • Während beider Phasen kannst du deine Selbstständigkeit aufbauen, ganz normal ausüben und so viel verdienen, wie du möchtest (oder wie du kannst 😉 )
  • Voraussetzung: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle
  • Der Antrag muss VOR Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden
  • Unser wichtigster Tipp: Lass dir über den Bildungsgutschein (AVGS) ein kostenloses Gründercoaching finanzieren – ein guter Coach macht den Unterschied

Es gibt wenige Dinge in Deutschland, bei denen dir der Staat Geld gibt und es nicht zurückhaben will. Der Gründungszuschuss ist eines davon. Und trotzdem wissen erstaunlich wenige Leute, dass es ihn gibt oder wie man ihn bekommt.

 

Kurz gesagt: Wenn du arbeitslos bist und dich selbstständig machen willst, zahlt dir die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen monatelang dein Arbeitslosengeld weiter und legt noch einen Zuschlag obendrauf. Das Ganze ist weder ein Kredit noch ein Darlehen. Es ist ein geschenkter Zuschuss, der obendrein noch steuerfrei ist. Er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, das heißt: Er wird nicht zu deinem sonstigen Einkommen hinzugerechnet und hat damit auch keinen Einfluss auf deinen Steuersatz. Was du bekommst, behältst du.

 

Klingt zu gut, um wahr zu sein? Nope. Es hat aber einen kleinen Haken: Der Gründungszuschuss ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung. Ob du ihn bekommst, entscheidet deine Sachbearbeiterin oder dein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Und genau deshalb kommt es darauf an, wie du den Antrag angehst.

Was genau ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen. Die Idee dahinter ist recht simpel: Statt dich in einen neuen Job zu vermitteln, unterstützt dich der Staat dabei, dir selbst einen zu schaffen. Mancherorts wird gemunkelt, dass die Agentur für Arbeit es nicht gerne sieht, wenn sich Menschen selbstständig machen, weil es sich bei der Selbstständigkeit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Wir hatten damit allerdings kein Problem.

 

Konkret bekommst du in der ersten Förderphase des Gründungszuschusses dein bisheriges Arbeitslosengeld I für sechs Monate weitergezahlt – plus eine monatliche Pauschale von 300 Euro für deine soziale Absicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge.

Danach kannst du eine zweite Phase beantragen: Du erhältst dann noch einmal neun Monate lang 300 Euro monatlich als Pauschale. Maximal sind also 15 Monate Förderung möglich, wobei die erste Phase deutlich „lukrativer“ ist.

 

Und nein, du musst das Geld nicht zurückzahlen. Nicht wenn die Selbstständigkeit scheitert, und auch nicht, wenn du danach irgendwann doch wieder angestellt arbeitest.

 

Der Gründungszuschuss ist nicht das Gleiche wie das Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld gibt es für Empfänger von Bürgergeld (ALG II). Die Voraussetzungen und Leistungen sind komplett unterschiedlich. Hier geht es ausschließlich um den Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger.

Gründungszuschuss beantragen: Die Voraussetzungen

Bevor du anfängst, Formulare auszufüllen, solltest du prüfen, ob du die Grundvoraussetzungen überhaupt erfüllst. Die sind klar definiert:

  • Du beziehst ALG I oder hast Anspruch darauf. Ohne Arbeitslosengeld I kein Gründungszuschuss. Wer den Job kündigt und direkt gründet, geht leer aus. Der Weg zum Gründungszuschuss führt immer erst über die Arbeitsagentur.
  • Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I. Das ist der Punkt, der zeitlich am meisten Druck macht. Wer zu lange wartet, hat irgendwann nicht mehr genug Restanspruch übrig. Hast du nur noch 149 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld, ist der Zug abgefahren und kommt auch nicht wieder. Deswegen gilt: Frühzeitig mit der Planung anfangen.
  • Du willst hauptberuflich selbstständig arbeiten. Nebenberuflich reicht nicht. Die Arbeitsagentur will sehen, dass du das ernsthaft und in Vollzeit vorhast. Schließlich sollst du dich ja selbst finanzieren können und dir nicht einfach nur ein Hobby bezahlen lassen.
  • Der Antrag wird VOR Beginn der Selbstständigkeit gestellt. Das ist der Fehler, der sich vermeiden lässt. Erst gründen und dann den Zuschuss beantragen funktioniert nicht. Der Antrag muss stehen, bevor du dein Gewerbe anmeldest oder deine Tätigkeit als Freiberufler aufnimmst.
  • Kein vorheriger Gründungszuschuss. Du darfst nicht innerhalb der letzten 24 Monaten bereits eine Förderung erhalten haben.

Formal gibt es beim Antrag eine Angabe, dass du den Zuschuss zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten in der Startphase benötigst. In der Praxis bedeutet das: Wer im Businessplan bereits in den ersten Monaten mit hohen Gewinnen plant, macht sich selbst das Leben schwer. Nicht weil das kaum realistisch ist, sondern weil die Logik des Zuschusses ist, eine Lücke zu schließen, die am Anfang fast immer da ist. Realistische Zahlen sind hier also nicht nur ehrlicher, sondern auch strategisch klüger.

 

Übrigens kannst du den Gründungszuschuss auch beantragen, wenn du eine Sperrzeit hast – etwa, weil du selbst gekündigt hast. Du darfst die Selbstständigkeit während der Sperrzeit vorbereiten. Das heißt, dass du Tätigkeiten ausüben darfst, die der Vorbereitung der Selbstständigkeit dienen. Sie müssen allerdings unter 15 Stunden in der Woche liegen. Ausgezahlt wird der Zuschuss aber erst nach Ablauf der Sperrzeit.

Was du für den Antrag des Gündungszuschusses brauchst

Die Unterlagen, die die Arbeitsagentur von dir sehen will, sind überschaubar. Aber jede einzelne muss sitzen:

  1. Businessplan mit Finanzplan
    Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags. Hier zeigst du, was du vorhast, für wen, warum es funktionieren soll und – am wichtigsten – dass du davon leben kannst. Der Finanzplan ist dabei der Teil, auf den die Arbeitsagentur am genauesten schaut. Denn letztlich will sie wissen, ob das, was du umsetzen willst, tragfähig ist oder ob du damit nur wertvolle Fördergelder verbrennst.
  2. Tragfähigkeitsbescheinigung
    Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Wer als fachkundige Stelle gilt, dazu gleich mehr.
  3. Lebenslauf mit Qualifikationsnachweis
    Die Arbeitsagentur will sehen, dass du fachlich in der Lage bist, das zu tun, was du vorhast. Dazu solltest du einen Lebenslauf einreichen, der deine relevante Erfahrung und Qualifikation zeigt.
  4. Das Antragsformular
    Das Antragsformular kannst du online über dein Profil auf arbeitsagentur.de ausfüllen und einreichen. Zwischenspeichern geht auch und du kannst Dokumente nachreichen.

Der Businessplan: Wie ausführlich muss das Ding sein?

Das ist eine Frage, die sich wohl alle stellen, die den Gründungszuschuss beantragen. Und die Antwort ist: Es kommt drauf an.

 

Es gibt keinen vorgeschriebenen Umfang. Kein „muss mindestens 20 Seiten haben“ und kein „mehr als 10 Seiten liest keiner“. Was zählt, ist der Inhalt (wobei wir natürlich nicht wissen, ob der Businessplan tatsächlich auch gelesen wird). Dein Businessplan muss glaubwürdig zeigen, dass du eine realistische Geschäftsidee hast und dass die Zahlen aufgehen.

 

Was rein muss:

  • Deine Geschäftsidee: Was genau bietest du an?
  • Deine Zielgruppe: Wer soll das kaufen?
  • Der Markt: Gibt es überhaupt Nachfrage?
  • Dein Alleinstellungsmerkmal: Warum du und nicht die anderen?
  • Dein Finanzplan: Umsatzprognose, Kosten, Gewinn. Und zwar realistisch, nicht optimistisch.
  • Deine Qualifikation: Warum bist du die richtige Person dafür?

Manche schreiben 15 Seiten, manche 50. Die Länge allein entscheidet nicht über die Bewilligung. Was entscheide ist, ob der Plan durchdacht ist, die Zahlen nachvollziehbar sind und man dir glaubt, dass das funktionieren kann.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung: Wer darf das begutachten?

Die Arbeitsagentur will von einer unabhängigen Stelle hören, dass dein Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Diese sogenannte fachkundige Stellungnahme – auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt – ist ein Pflichtdokument für deinen Antrag.

 

Wer sie ausstellen darf, ist gesetzlich nicht bis ins Detail geregelt. Anerkannt werden in der Regel:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Zertifizierte Gründungsberater und Unternehmensberatungen
  • Berufsständische Kammern

Manche Gründercoaches, die über den einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) arbeiten, sind selbst als fachkundige Stelle anerkannt. Das hat einen riesigen Vorteil: Du bekommst Coaching und Begutachtung aus einer Hand. Der Coach kennt dein Vorhaben, hat den Businessplan mit dir zusammen entwickelt und kann die Tragfähigkeit mit bestem Gewissen bescheinigen.

 

Grundsätzlich gilt: Lieber eine Institution oder einen Coach nehmen, der bei der Arbeitsagentur bekannt und anerkannt ist, als irgendjemanden aus dem Internet, der „fachkundige Stellungnahmen“ als Dienstleistung anbietet.

Der AVGS: Dein Schlüssel zum kostenlosen Gründercoaching

Wenn es eine Sache gibt, die wir jedem empfehlen, der den Gründungszuschuss beantragen will, dann ist es das hier: Hol dir vorher einen AVGS.

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Gutschein, den dir die Arbeitsagentur ausstellt. Damit kannst du ein Gründercoaching bei einem zertifizierten Maßnahmeträger machen. Das wird zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur bezahlt. Für dich ist es komplett kostenlos.

 

Was bringt dir das?

 

Ein guter Gründercoach kennt den gesamten Prozess. Er weiß, was die Arbeitsagentur sehen will, hilft dir beim Businessplan, bereitet den Finanzplan mit dir vor, weiß, welche Formulare wo ausgefüllt werden müssen, und kann – wenn er als fachkundige Stelle anerkannt ist – auch gleich die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

 

Das kann für dich den Unterschied machen zwischen einem Antrag, der durchgeht, und einem, der abgelehnt wird. Denn der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Dein Sachbearbeiter hat Spielraum. Und er wird zu einem professionell aufbereiteten Antrag mit einer soliden Begutachtung lieber Ja sagen als zu einem, der nur hingeschludert ist.

 

Wo beantragst du den AVGS? Bei deiner Arbeitsagentur. Am besten im Erstgespräch oder zeitnah danach. Sprich offen an, dass du dich selbstständig machen willst und dafür ein Coaching brauchst. Die meisten Sachbearbeiter kennen das Prozedere und stellen den Gutschein relativ unkompliziert aus.

Gründungszuschuss: Wie viel Geld bekommst du – und wie lange?

Die Förderung ist in zwei Phasen aufgeteilt:

 

Phase 1, sechs Monate: Du bekommst dein bisheriges ALG I weitergezahlt, plus 300 Euro monatlich als Pauschale für deine soziale Absicherung.

 

Ein Rechenbeispiel: Wenn dein ALG I bei 1.800 Euro monatlich liegt, bekommst du in Phase 1 insgesamt 2.100 Euro pro Monat. Über sechs Monate sind das 12.600 Euro.

 

Phase 2, neun Monate: Nur noch die 300-Euro-Pauschale, kein ALG I mehr. Über neun Monate sind das 2.700 Euro.

 

Gesamt: Bis zu 15.300 Euro in diesem Beispiel. Steuerfrei.

 

Phase 2 wird nicht automatisch bewilligt. Du musst sie separat beantragen und nachweisen, dass du tatsächlich hauptberuflich selbstständig bist. Am besten fängst du etwa vier Monate nach der Gründung an, die Unterlagen dafür zusammenzustellen, damit du nahtlos weiter gefördert wirst.

Wie viel du konkret bekommst, hängt von der Höhe deines ALG I ab. Das wiederum ist abhängig von deinem letzten Gehalt. Je höher das Gehalt vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher der Gründungszuschuss.

Die häufigsten Fehler beim Gründungszuschuss

Es gibt ein paar Stolperfallen beim Gründungszuschuss. Hier sind die, die am meisten wehtun:

 

Zu spät beantragen. Der Antrag muss vor der Gründung stehen. Wer erst das Gewerbe anmeldet und dann zur Arbeitsagentur geht, hat verloren. Reihenfolge einhalten.

 

Ohne Coaching loslegen. Ja, man kann den Businessplan auch alleine schreiben. Aber warum sollte man, wenn man ein kostenloses Coaching bekommen kann? Der AVGS existiert genau dafür.

 

Den Businessplan nur pro forma schreiben. Dein Sachbearbeiter merkt, ob da jemand drübergeschaut hat oder ob du nachts um drei schnell was zusammengetippt hast. Der Businessplan ist dein Verkaufsargument. Nimm ihn ernst.

 

Phase 2 vergessen. Phase 1 läuft nach sechs Monaten aus. Wenn du Phase 2 nicht rechtzeitig beantragst, lässt du bis zu 2.700 Euro liegen. Den Antrag am besten ab dem vierten Monat nach Gründung vorbereiten.

Was wirklich den Unterschied macht

Am Ende entscheiden zwei Dinge darüber, ob dein Antrag auf den Gründungszuschuss bewilligt wird: die Qualität deiner Unterlagen und die Vorbereitung.

 

Ein guter Gründercoach – finanziert über den AVGS – deckt beides ab. Er entwickelt mit dir zusammen den Businessplan, bereitet den Finanzplan vor, stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus und weiß, welche Formulare wie ausgefüllt werden müssen. Die Arbeitsagentur stellt den AVGS aus, damit du diese Unterstützung bekommst.

 

Klingt nach viel Aufwand? Ist es auch. Aber der Gründungszuschuss ist im Kern eine fünfstellige Summe, die du geschenkt bekommst, um dir eine berufliche Existenz aufzubauen. Dafür lohnt es sich, ein paar Wochen in die Vorbereitung zu investieren.

Ist der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch? 

Nein, er ist eine Ermessensleistung. Dein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur entscheidet. Ein überzeugender Businessplan und eine professionelle Tragfähigkeitsbescheinigung erhöhen deine Chancen erheblich.

 

Wie viel Geld bekomme ich beim Gründungszuschuss? 

In Phase 1 bekommst du sechs Monate lang dein ALG I plus 300 Euro monatlich für Sozialversicherung. In Phase 2 gibt es weitere neun Monate à 300 Euro.

 

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen? 

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss – auch dann, wenn die Selbstständigkeit später nicht funktioniert.

 

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern? 

Nein. Der Gründungszuschuss ist vollständig steuerfrei. Er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und wird auch nicht zu deinem sonstigen Einkommen hinzugerechnet. Er hat damit keinen Einfluss auf deinen Steuersatz.

 

Wer kann die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen? 

IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder zertifizierte Gründungsberater. Manche AVGS-Gründercoaches sind selbst als fachkundige Stelle anerkannt und können Coaching und Begutachtung aus einer Hand anbieten.

 

Was ist ein AVGS und wie bekomme ich ihn? 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert dir ein Gründercoaching zu 100 Prozent. Du beantragst ihn bei deiner Arbeitsagentur. Ein guter Coach hilft dir beim Businessplan, den Formularen und der Tragfähigkeitsbescheinigung.

 

Kann ich den Gründungszuschuss auch bei einer Sperrzeit bekommen? 

Ja. Du kannst die Selbstständigkeit sogar während der Sperrzeit aufnehmen. Der Gründungszuschuss wird dann nach Ablauf der Sperrzeit ausgezahlt.

 

Wie lange dauert es, bis der Antrag bewilligt wird?

In der Regel vier bis sechs Wochen nach Einreichung aller vollständigen Unterlagen.

 

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während des Gründungszuschusses? 

Du bist nicht mehr über die Arbeitsagentur versichert und musst dich selbst krankenversichern. Die 300 Euro monatliche Pauschale in Phase 1 ist genau dafür gedacht. Sie deckt aber in der Regel nicht die vollen Beiträge. Du musst dich aktiv bei einer Krankenkasse als Selbstständige anmelden.

 

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird? 

Du kannst innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Wichtig ist, den Widerspruch schriftlich zu begründen und idealerweise nachzubessern, was zur Ablehnung geführt hat.

 

Darf ich während des Gründungszuschusses noch angestellt arbeiten? 

Nein. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Eine parallele Anstellung würde die Förderung gefährden. Nebeneinkünfte aus der Selbstständigkeit selbst sind kein Problem, ein Anstellungsverhältnis schon.

 

Kann ich den Gründungszuschuss auch beantragen, wenn ich schon nebenberuflich selbstständig war? 

Ja. Wer bereits nebenberuflich selbstständig war und diese Tätigkeit nun hauptberuflich ausüben will, kann den Gründungszuschuss beantragen – vorausgesetzt, die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Zuschuss hilft dann dabei, den Schritt von der Nebentätigkeit in die vollständige Selbstständigkeit finanziell abzusichern.

 

Was sollte ich noch beachten?

Du solltest prüfen, ob du als selbstständiger in freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen möchtest. Das kann sehr sinnvoll sein, damit du im Ernstfall abgesichert bist und Arbeitslosengeld erhältst. Wichtig ist, dass du die Frist beachtest und die freiwillig Versicherung innerhalb von drei Monaten – also noch während du den Gründungszuschuss erhältst – beantragst.

Du stehst gerade vor dem Schritt in die Selbstständigkeit und willst den Gründungszuschuss beantragen?

 

Wir haben das selbst gemacht, wissen, worauf es ankommt und können dich beraten. Außerdem kennen wir den ein oder anderen Gründercoach, dessen Leistung du über einen AVGS erhalten kannst.

 

Wir sind Lisa und Martin. Wir waren schon immer Weltenbummler. Irgendwann haben wir beschlossen, Deutschland zu verlassen und leben heute in Thailand. 

Auf startwoanders.com teilen wir unsere Erfahrungen, damit andere davon profitieren können.

Lisa und Martin

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