Krankenversicherung als Selbstständiger: Welcher Weg passt zu dir?
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige müssen ihre Krankenversicherung aktiv klären: freiwillige GKV oder PKV.
- Die GKV ist einkommensabhängig, ohne Gesundheitsprüfung und kann Familie unter Voraussetzungen mitversichern.
- Krankengeld gibt es für Selbstständige in der GKV nur, wenn sie es aktiv wählen.
- Die PKV richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach Einkommen.
- Sie kann anfangs günstiger wirken, wird aber mit Alter, Familie und Krankheit zur Langfristentscheidung.
- Der Rückweg aus der PKV in die GKV ist für Selbstständige schwierig, ab 55 meist praktisch ausgeschlossen.
- Die 9/10-Regel entscheidet mit darüber, ob du im Alter in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommst.
- Wer nicht in die KVdR kommt, zahlt im Alter oft auf deutlich mehr Einkünfte Beiträge.
Irgendwann im ersten Monat der Selbstständigkeit landet diese Frage auf dem Tisch: GKV oder PKV? Meistens dann, wenn schon zwanzig andere Dinge erledigt werden müssen. Also vergleicht man kurz die Beiträge, entscheidet sich für das, was günstiger klingt – und hakt es ab.
Das Problem: Diese Entscheidung ist eine der wenigen in der Selbstständigkeit, die sich später wirklich schwer rückgängig machen lässt. Nicht unmöglich. Aber schwer. Und oft teuer.
Dieser Artikel ist kein Plädoyer für oder gegen ein System. Er ist eine ehrliche Bestandsaufnahme dessen, was diese Entscheidung bedeutet, und was passiert, wenn man sie nicht zu Ende denkt.
GKV oder PKV – nicht nur eine Frage des Preises
Als Angestellter bist du – sofern dein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt – in der GKV pflichtversichert. Auch als Selbstständiger bist du weiterhin krankenversicherungspflichtig. Was wegfällt, ist meist die automatische Einordnung über den Arbeitgeber. Du musst klären, ob du freiwillig gesetzlich versichert bleibst oder in die PKV wechselst. Wer vorher gesetzlich pflicht- oder familienversichert war, wird allerdings häufig automatisch freiwillig weiterversichert, sofern keine andere Absicherung nachgewiesen wird. Verlassen sollte man sich darauf trotzdem nicht.
Die meisten schauen dabei auf einen Punkt: den monatlichen Beitrag. Das ist verständlich – und nicht immer der richtige Ausgangspunkt. Denn die Entscheidung, die du jetzt triffst, bestimmt mit, was du mit 55 zahlst, ob du im Rentenalter bezahlbaren Schutz hast und was passiert, wenn du länger krank wirst.
Was diese Entscheidung langfristig bedeutet: die KVdR und die 9/10-Regelung
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Krankenkasse, sondern ein günstigerer gesetzlicher Versicherungsstatus im Rentenalter. Wer in die KVdR kommt, bleibt bei einer gesetzlichen Krankenkasse, zahlt aber Beiträge nur auf bestimmte Einkünfte, vor allem gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Arbeitseinkommen. Mieteinnahmen, Kapitalerträge und private Renten bleiben grundsätzlich außen vor.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt dagegen Beiträge auf deutlich mehr Einkünfte. Deshalb kann der Unterschied erheblich sein.
Ob du in die KVdR kommst, entscheidet vor allem die 9/10-Regelung: Von deiner ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag wird dein Erwerbsleben betrachtet. Dieser Zeitraum wird halbiert. Als Beginn des Erwerbslebens kann bereits der erste Job zählen, auch ein Minijob, Studentenjob, eine Ausbildung oder eine selbstständige Tätigkeit. Dieser Zeitpunkt ist wichtig, weil von dort bis zum Rentenantrag die Rahmenfrist berechnet wird. In der zweiten Hälfte musst du mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Dazu zählen Pflichtversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung und Familienversicherung. Lange PKV-Zeiten in dieser zweiten Hälfte können deshalb später teuer werden. Ein früher Minijob verlängert damit das gesamte Erwerbsleben und verschiebt den Startpunkt der zweiten Hälfte nach vorne. Die 9/10-Rechnung wird dadurch für viele noch ungünstiger als auf den ersten Blick erkennbar.
Wer mit 25 ins Berufsleben einsteigt und mit 67 in Rente geht, hat ein Erwerbsleben von 42 Jahren. Die zweite Hälfte beginnt mit 46. Von diesen 21 Jahren müssen mindestens 18,9 Jahre in der GKV verbracht worden sein.
Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllt, hat im Rentenalter zwei Optionen:
- Freiwillige GKVmit Beitrag auf alle Einkünfte: Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Deutlich teurer als die KVdR.
- PKVmit Beiträgen, die im Alter erheblich steigen können und kaum planbar sind.
Das ist kein Argument gegen die PKV. Aber es ist der Rahmen, in dem diese Entscheidung getroffen werden sollte – nicht der aktuelle Monatsbeitrag.
Die freiwillige GKV: Was sie kostet und wie sie berechnet wird
Der Beitrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. Krankenversicherungsbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Das ist der Satz, der Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag einschließt. Wer kein Krankengeld möchte, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 %. Mehr dazu weiter unten.
2. Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Jede Kasse erhebt einen eigenen Zusatzbeitrag. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %. Die Spanne ist erheblich: Die BKK firmus liegt aktuell beispielsweise bei 2,18 %, andere Kassen liegen deutlich höher. Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann der Unterschied zwischen günstiger und teurer Kasse mehr als 120 € im Monat ausmachen. Ein Kassenvergleich lohnt sich deshalb besonders für Selbstständige.
3. Pflegeversicherung
- Mit Kind oder unter 23 Jahren:3,6 % (ab dem zweiten Kind gibt es Abschläge)
- Kinderlos ab 23 Jahren:4,2 %
Insgesamt zahlt ein kinderloser Selbstständiger mit Krankengeldanspruch bei einer Kasse mit Durchschnittszusatzbeitrag insgesamt 21,7 % seiner Einkünfte.
Mindest- und Höchstbeitrag (2026)
Grundlage ist dein Gewinn – Einnahmen minus Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Dazu zählen aber auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und sonstige Einkünfte.
- Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 €/Monat.Wer weniger verdient, zahlt trotzdem auf dieser Basis. Das macht rund 286 € im Monat – kinderlos, mit Krankengeld, Durchschnittszusatzbeitrag.
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €/Monat.Auf Einkommen darüber fallen keine weiteren Beiträge an. Der Höchstbeitrag liegt je nach Kasse zwischen ca. 180 € und 1.348 € im Monat.
Konkretes Beispiel: Selbstständiger, 36.000 € Jahresgewinn, kinderlos, kein Krankengeld, Durchschnittszusatzbeitrag: 3.000 €/Monat × 21,1 % = rund 633 € im Monat.
GKV-Beiträge und Steuern
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – und zwar in voller Höhe, solange es sich um die Basisabsicherung handelt. Für Selbstständige, die keine andere Möglichkeit haben, Steuern zu senken, ist das ein echter Hebel.
Der Weg in die GKV
Wer vor seiner Selbstständigkeit gesetzlich pflichtversichert oder familienversichert war, fällt nach Ende dieser Versicherung in der Regel in die obligatorische Anschlussversicherung. Die Mitgliedschaft läuft dann automatisch als freiwillige gesetzliche Versicherung weiter, sofern keine andere Absicherung nachgewiesen wird.
Trotzdem solltest du dich aktiv bei deiner Krankenkasse melden. Die Kasse braucht deine Einkommensangaben, setzt deine Beiträge fest und kann Beiträge rückwirkend nachfordern.
Wenn keine automatische Anschlussversicherung greift und ein freiwilliger Beitritt ausdrücklich erklärt werden muss, muss die Beitrittserklärung innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse eingehen.
Zu Beginn der Selbstständigkeit wird dein Einkommen meist geschätzt, da Gründer ihr Einkommen zu Beginn meist noch nicht kennen. Die Kasse rechnet später auf Basis des tatsächlichen Steuerbescheids ab und fordert nach oder erstattet. Alternativ: Wer angibt, voraussichtlich über der Beitragsbemessungsgrenze zu liegen, zahlt automatisch den Höchstbeitrag – muss aber keine Nachweise einreichen. Wer am Ende weniger verdient hat, kann rückwirkend eine Korrektur beantragen.
Du bist übrigens nicht verpflichtet, bei einer Krankenkasse zu bleiben. Grundsätzlich bist du 12 Monate an eine Kasse gebunden, danach hast du eine zweimonatige Kündigungsfrist. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, hast du ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, wie lange du schon dort versichert bist.
Was die GKV kann
- Beitrag richtet sich nach dem Einkommen – wer wenig verdient, zahlt wenig
- Kinder beitragsfrei mitversichern; bei Ehepartnern gelten bald Einkommensgrenzen
- Krankengeld ab dem 43. Tag, wenn du den gesetzlichen Krankengeldanspruch aktiv gewählt hast
- Kein Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen – die GKV muss jeden aufnehmen
- Im Alter: Zugang zur KVdR möglich
Was die GKV nicht kann
- Beiträge deckeln, wenn dein Einkommen steigt – bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlst du immer mehr, und diese steigt quasi jedes Jahr
- Andere Einkünfte ignorieren – Mieteinnahmen, Kapitalerträge, alles zählt mit
- Krankengeld automatisch absichern. Dafür musst du eine Wahlerklärung abgeben und den allgemeinen Beitragssatz zahlen. An diese Entscheidung bist du grundsätzlich drei Jahre gebunden.
- Individuelle Leistungen anbieten – der Leistungskatalog ist bei allen Kassen ähnlich
Die PKV: Was sie kann – und was sie nicht verspricht
So. Das war viel GKV. Die PKV funktioniert nach einer komplett anderen Logik – und die Unterschiede entfalten ihre Wirkung nicht sofort, sondern über Jahrzehnte.
Die PKV ist nicht automatisch teurer, und die GKV ist nicht automatisch günstiger. Beide Systeme steigen: die PKV durch alternde Versicherte und steigende Gesundheitskosten, die GKV durch die Beitragsbemessungsgrenze, die quasi jedes Jahr nach oben wandert. Was zählt: Wie die Entscheidung zu deiner Situation passt – heute und in 30 Jahren.
Bei der PKV bestimmt nicht dein Einkommen den Beitrag, sondern dein Eintrittsalter und dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wer jung und gesund einsteigt, zahlt weniger. Wer später wechselt und Vorerkrankungen hat, zahlt mehr oder bekommt Leistungsausschlüsse. Die PKV muss niemanden in ihre normalen Tarife aufnehmen.
In normalen PKV-Tarifen kann ein Versicherer Anträge wegen Gesundheitsrisiken ablehnen, Zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen. Die Ausnahme ist der Basistarif. Er richtet sich vor allem an Menschen, die der PKV zugeordnet sind oder bereits privat vollversichert sind, etwa Selbstständige, Beamte, ehemals Privatversicherte ohne aktuellen Versicherungsschutz oder ältere Privatversicherte. Für sie gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Annahmepflicht: keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse. Die Leistungen orientieren sich aber nur am Niveau der GKV und nicht an leistungsstarken PKV-Tarifen. Der PKV-Basistarif ist aber keine günstige Komfortlösung. Er ist eine gesetzliche Auffanglösung. Der Beitrag kann trotzdem hoch sein, maximal bis zum GKV-Höchstbeitrag. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und liegen deutlich unter vielen regulären PKV-Tarifen.
Auch PKV-Beiträge zur Basisabsicherung sind steuerlich absetzbar – allerdings ohne Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer.
- Kein höherer Beitrag bei steigendem Einkommen
- Bessere Leistungen im Rahmen des gewählten Tarifs
- Als Selbstständiger jederzeit wechselbar – ohne Einkommensgrenze
- Familienmitglieder sind nicht mitversichert – für jeden fällt ein eigener Beitrag an
- Beiträge steigen im Alter – wie stark, lässt sich nicht verlässlich vorhersagen
- Der Rückweg in die GKV ist als Selbstständiger faktisch versperrt
Der Weg in die PKV
Selbstständige können grundsätzlich jederzeit in die PKV wechseln – ohne Einkommensgrenze. Du stellst einen Antrag, beantwortest Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und Arztbesuchen der letzten Jahre. Ergebnis kann sein: normaler Beitrag, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung.
Wer aus der GKV heraus wechselt: Zwischen GKV-Ende und PKV-Start darf keine Lücke entstehen. In dieser Zeit wärst du unversichert – und wer dann krank wird, zahlt alle Behandlungskosten selbst.
Ein typisches Szenario: Freiberufler, 32 Jahre, gesund, 36.000 € Jahresgewinn. PKV-Beitrag: ca. 350 € im Monat. In der GKV wären es ca. 633 €. Die PKV klingt attraktiv – heute. Was derselbe Vertrag mit 55 kostet, weiß niemand genau. PKV-Beiträge steigen historisch regelmäßig: durch höhere Gesundheitskosten, den demografischen Wandel und die Zinsentwicklung. Es gibt Mechanismen, die das dämpfen – der gesetzliche 10%-Zuschlag (§ 149 VAG) verpflichtet PKVs, Alterungsrücklagen aufzubauen, die ab 60 entlastend wirken. Manche schließen zusätzlich einen Beitragsentlastungstarif ab: mehr zahlen jetzt, weniger im Alter. Das ist planbar – aber keine Garantie.
Der Rückweg in die GKV: Warum er so schwer ist
Technisch ist ein PKV-Vertrag mit 3 Monaten Frist zum Jahresende kündbar. Die eigentliche Bindung ist aber keine vertragliche: Wer einmal in der PKV ist, kommt als Selbstständiger so schnell nicht mehr zurück in die GKV. Als hauptberuflich Selbstständiger ist ein Wechsel nicht möglich – unabhängig vom Alter. Der einzige Weg: die hauptberufliche Selbstständigkeit beenden oder auf eine Nebentätigkeit reduzieren und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln. Das Gehalt muss dabei regelmäßig oberhalb der Minijobgrenze liegen und gleichzeitig unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (2026: 77.400 €).
Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel versperrt, wenn man in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit überwiegend privat versichert, versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig war. Für langjährig privat versicherte Selbstständige ist das praktisch meist ein endgültiger Schnitt.
Wer die Beiträge gar nicht mehr stemmen kann, hat eine letzte Auffangoption: den gesetzlichen PKV-Basistarif. Der Beitrag ist gedeckelt – maximal auf Höhe des GKV-Höchstbeitrags – und die Leistungen entsprechen in etwa dem GKV-Niveau. Kein Traumszenario, aber besser als gar kein Schutz.
Was beide Systeme nicht automatisch regeln
Krankengeld: Woche drei. Du liegst flach, kein Projekt läuft, nichts geht. Und dann merkst du: Es kommt kein Geld rein. Nicht ein Euro.
Angestellte haben nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld von der Kasse – ca. 70 % des Bruttoeinkommens. Selbstständige haben diesen Anspruch nicht automatisch.
In der GKV werden Selbstständige standardmäßig ohne Krankengeld versichert (14,0 % Beitragssatz). Wer Krankengeld ab dem 43. Tag will, muss gegenüber der Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und zahlt dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten Satzes von 14,0 %. Die ersten 42 Tage überbrückst du in beiden Fällen selbst. An die Entscheidung für den gesetzlichen Krankengeldanspruch bist du grundsätzlich drei Jahre gebunden. Die GKV zahlt dann im Ernstfall Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung.
In der PKV versicherst du ein Krankentagegeld separat – frei wählbar in Höhe und ab welchem Krankheitstag es greift. Je früher, desto teurer.
Egal welches System: Wer ohne Absicherung länger krank wird, hat ein ernstes Liquiditätsproblem. Mindestens drei Monatsausgaben als Rücklage plus Absicherung ab dem 43. Tag sollte die Untergrenze sein.
Pflegeversicherung: Pflicht – und immer an die Krankenversicherung gekoppelt. In der GKV automatisch integriert (2026: 3,6 % mit Kindern / 4,2 % kinderlos). In der PKV braucht es eine separate private Pflegeversicherung (PPV) – mindestens auf Mindestschutzniveau. Auch dieser Beitrag steigt mit dem Alter.
Typische Fehler – und was dann passiert
Fehler 1: PKV wegen des aktuellen Beitrags
Jonas, 34, Webentwickler, 36.000 € Jahresgewinn. Er wechselt in die PKV: 350 € statt 633 € in der GKV. Klingt gut. Mit 58 zahlt er 980 € – plus separate Beiträge für Frau und Kind. Er verdient weniger als in seinen besten Jahren, die Rückkehr in die GKV ist versperrt. Was er damals als clevere Entscheidung verbucht hat, kostet ihn jetzt jeden Monat viel Geld.
Fehler 2: Mindestbeitrag unterschätzt
Lea, 27, startet als Freelancerin und erwartet im ersten Jahr einen Gewinn von 12.000 €. Sie geht davon aus, auf genau diesen Gewinn Beiträge zu zahlen. Die GKV setzt aber die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € an. Ergebnis: rund 278 € im Monat, kinderlos, ohne Krankengeld, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Fehler 3: Kein Krankengeld
Markus, 41, freier Berater, liegt drei Monate krank. Kein Krankengeldschutz, kein Einkommen, laufende Kosten bleiben. Am Ende ist der Notgroschen weg. Die Umstellung auf den 14,6%-Tarif hätte ihn monatlich kaum mehr gekostet – er hatte schlicht nie darüber nachgedacht.
Fehler 4: 9/10-Regelung nicht auf dem Radar
Sandra wechselt mit 38 in die PKV. Günstiger Beitrag, klare Sache. Sie plant, im Alter einfach zurückzuwechseln. Mit 67 stellt sie fest: Sie erfüllt die KVdR-Voraussetzungen nicht. Die freiwillige GKV erhebt auf alle ihre Einkünfte Beiträge – Rente, Mieteinnahmen, Depot-Ausschüttungen. Was sie als temporäre Entscheidung gesehen hat, war eine dauerhafte
GKV oder PKV: Wann was sinnvoll ist
Es gibt keine universelle Antwort. Aber es gibt klare Muster. Und immer gilt: Wer unsicher ist: Ein unabhängiger Honorarberater oder die Verbraucherzentrale kostet einmalig ein paar Hundert Euro. Eine falsche KV-Entscheidung kann über Jahrzehnte fünfstellige Mehrkosten bedeuten.
GKV passt eher, wenn:
- Du Familie hast oder planst. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Bei Ehepartnern gelten Einkommensgrenzen – und die kostenfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern ohne Kinder wird voraussichtlich bald abgeschafft.
- Dein Einkommen schwankt
- Du langfristig in der GKV bleiben und die KVdR nutzen willst
- Du Vorerkrankungen hast oder Wert auf Planbarkeit legst
PKV passt eher, wenn:
- Du dauerhaft überdurchschnittlich verdienst
- Du keine Kinder planst oder sie eigenständig gut absichern kannst
- Du parallel solide private Altersvorsorge aufbaust – mit ausreichend Kapital, um KV-Kosten im Alter zu tragen
- Du gezielt bessere Leistungen willst und das bewusst einkalkulierst
Sonderfall KSK
Wer als Künstler oder Publizist selbstständig ist, kann über die Künstlersozialkasse (KSK) in die GKV einzahlen – die KSK übernimmt die Hälfte des Beitrags, ähnlich wie ein Arbeitgeber. KSK-Versicherte zahlen ungefähr den Arbeitnehmeranteil, während die KSK den arbeitgeberähnlichen Anteil übernimmt. Wer über die KSK gesetzlich krankenversichert ist, hat in der Regel Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ob die eigene Tätigkeit die Voraussetzungen für eine KSK-Mitgliedschaft erfüllt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Und wenn du ins Ausland gehst?
Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland muss die Krankenversicherung immer individuell geklärt werden. Häufig endet die freiwillige GKV-Mitgliedschaft oder sie kann nicht unverändert fortgeführt werden. Innerhalb der EU, bei Entsendung, Grenzgängern, Rentnern oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können aber Sonderregeln gelten.
Deshalb gilt: Vor dem Wegzug immer mit der Krankenkasse klären, ob die Mitgliedschaft endet, ruht oder über besondere Regelungen weiterwirkt. PKV-Versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif im Zielland leistet und ob dort zusätzlich eine lokale Pflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Das ist ein eigenes Thema.
Die Krankenversicherung ist keine Nebensache
Viele Selbstständige treffen diese Entscheidung einmal, schnell, nach dem aktuellen Beitrag – und denken danach jahrelang nicht mehr daran. Das versteht man. Es gibt beim Start der Selbstständigkeit Dutzende Baustellen, und die Krankenversicherung fühlt sich wie eine davon an, die man einfach abhaken kann.
Sie ist es nicht. Die Wahl zwischen GKV und PKV wirkt nicht dieses Jahr – sie wirkt in 20, 30 Jahren. Dann, wenn der Rückweg versperrt ist. Wenn die Beiträge gestiegen sind. Wenn die 9/10-Regelung zuschlägt.
Wer das jetzt einmal wirklich durchdenkt – mit konkreten Zahlen, einem Blick auf das Rentenalter und einem ehrlichen Bild der eigenen Situation – hat eine Entscheidung getroffen. Alle anderen haben eine Hoffnung.
Du willst deine konkrete Situation durchdenken?
Dann schreib uns. Kein Pitch, kein Standardprogramm. Nur ein ehrliches Gespräch über das, was in deiner Lage Sinn ergibt.
Häufige Fragen zu GKV und PKV als Selbstständiger
Muss ich mich als Selbstständiger aktiv anmelden? Nicht immer im Sinne eines neuen Antrags. Wer vorher pflicht- oder familienversichert war, wird häufig automatisch freiwillig weiterversichert. Trotzdem musst du aktiv werden, weil die Krankenkasse deine Einkommensangaben braucht und Beiträge rückwirkend festsetzen kann. In anderen Fällen kann eine Beitrittserklärung innerhalb von drei Monaten erforderlich sein.
Wie wird der GKV-Beitrag berechnet? Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen zählt grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Grundlage ist vor allem der Gewinn aus der Selbstständigkeit, hinzu kommen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. 2026 gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat und eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
Haben Selbstständige Anspruch auf Krankengeld? Nicht automatisch. Ohne Wahlerklärung gilt in der GKV der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % ohne Krankengeld. Wer gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag möchte, gibt eine Wahlerklärung ab und zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. In der PKV muss Krankentagegeld separat vereinbart werden.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV? Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für Selbstständige bedeutet das meist: hauptberufliche Selbstständigkeit beenden oder auf eine Nebentätigkeit reduzieren und eine echte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. 2026 muss das Gehalt regelmäßig oberhalb der Minijobgrenze und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € liegen. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel praktisch ausgeschlossen.
Was ist die 9/10-Regelung? Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 9/10 der Zeit in der GKV versichert war, kann im Rentenalter in die KVdR wechseln – mit günstigerer Beitragsberechnung. Wer früh in die PKV wechselt und selbstständig bleibt, erfüllt das meist nicht.
Kann ich KV-Beiträge steuerlich absetzen? Ja. Beiträge zur Basisabsicherung – GKV und PKV – sind als Sonderausgaben absetzbar. Komfortleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) nicht.
Was passiert mit der KV, wenn ich ins Ausland gehe? Das hängt vom Zielland und vom Versicherungsstatus ab. Bei dauerhaftem Wegzug endet die freiwillige GKV häufig oder muss neu geprüft werden. Innerhalb der EU, bei Entsendung, Grenzgängern, Rentnern oder Sozialversicherungsabkommen können Sonderregeln gelten. Vor dem Wegzug unbedingt mit der Krankenkasse klären.
Du willst dich selbstständig machen oder hast dich gerade selbstständig gemacht und überlegst, wie du dich künftig versichern solltest. Wir helfen dir gerne mit unserem Wissen und unseren eigenen Erfahrungen weiter.
Wir sind Lisa und Martin. Wir waren schon immer Weltenbummler. Irgendwann haben wir beschlossen, Deutschland zu verlassen und leben heute in Thailand. Damit sind wir auch raus aus dem deutschen Gesundheitssystem.
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